| Es Laabrecht |
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| Geschrieben von: i.A. Webmaster |
| Freitag, den 28. August 2009 um 01:00 Uhr |
„Hascht du üwerhaupt schunn es Laabrecht?“So wurden früher die „Zugezogenen“ gefragt, wenn sie in Dorfangelegenheiten mitreden wollten.
Weil man wenig Stroh hatte, wurde Laab unter das Vieh gestreut. Das Sammeln von Laub ist auch heute noch durch das Forstdiebstahlgesetz von 1878 geregelt. Am Laabdaa gings morgens früh in den Wald. Aus jeder Wattweiler Familie, die Laab brauchte und das Laabrecht hatte, ging jemand mit. Unter Aufsicht scherrte man das Laab zusammen und trug es in großen Laabtüchern auf Haufen. Für jede Familie ein Haufen. Zum Schluss wurden die Haufen verlost. Anschließen wurde gefeiert. Jeder Laabscherrer hatte etwas mitgebracht: belegte Brote, gekochte Eier, Speck und – viel Bier und Schnaps. Es wurde gesungen, gehüpft, getanzt und in den Laubbergen herumgebalgt. Vom vielen Feiern war mancher so selig, dass er im Laabtuch heimgetragen werden musste. Nicht jeder im Dorf hatte das Laabrecht. Neue Einwohner mussten bis zu sieben Jahre im Ort leben, bevor sie das Laabrecht bekamen. Das Laabrecht war ein Bürgerrecht. Aus unserer Nachbargemeinde Mimbach ist bekannt, dass der Ackerer Friedrich Kreutz 1919 gegen eine Zahlung von 170 Mark Bürgerrechtsgebühr als Gemeindebürger aufgenommen wurde. |
Wattweiler Geschichte
Historische Daten chronologisch
| 09. Apr. 1180 | Gründungsurkunde |
| 1276 | Erbfolgekriege bei Wattweiler |
| 1300 | Geschichte zum Mölschbacherhof |
| 1564 | Wattweiler Karte von Tilemann Stella |
| 1931 | Schicksale der Wattweiler Kirchen |
| 1951 | 190 Jahre Kettersbergerhof |
| 29. Jan. 1958 | Aus heimatlichen Gauen |




Früher wurde an einem bestimmten Herbsttag im Wald Laab gescherrt. Damals feierte man ja  zu allen möglichen Anlässen – und der Laabdaa war ein solcher Anlaß. Aber vor der Feier stand die Arbeit.